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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung

Diese Allgemeine Verkaufsbedingungen sind bezüglich der Miete von Unterkünften auf alle Vereinbarungen anwendbar, die mit Safritop vereinbart werden und stellen einen festen Bestandteil des Reisevertrages dar. Lesen Sie sich den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen deshalb bitte im Voraus sorgfältig durch. Hier werden die jeweiligen Rechte und Pflichten von Safritop als auch von Ihnen als Mieter/-in dargelegt.

1.1. Buchungsverfahren
Der/die Mieter/-in kann seinen Urlaub sowohl online als auch telefonisch buchen. Das Verfahren verläuft wie folgt:

Buchungsbestätigung

Nach dem Erhalt der Buchung erhält der/die Mieter/-in von Safritop per E-Mail eine Buchungsbestätigung bzw. eine Rechnung, die der/die Mieter/-in sorgfältig zu prüfen hat.

Bedenkzeit / Anzahlung

Bei der Buchung muss der/die Mieter/-in innerhalb von 14 Tagen ab Buchung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Reisesumme entrichten. Der genaue Betrag und die genaue Zahlungsfrist können der Rechnung/Bestätigung entnommen werden. Diese 14 Tage dienen als Bedenkzeit. In diesen 14 Tagen, kann die Buchung kostenlos storniert werden. Erst ab Eingang der Anzahlung ist die Buchung fixiert und für beide Parteien bindend. Sollte die Anzahlung nicht bis zur gesetzten Frist erfolgt sein, wird Safritop die Buchung stornieren. Im Falle einer Stornierung nach der Bedenkzeit, werden dafür gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kosten berechnet.
Bei einer Buchung mit Anreise innerhalb von 4 Wochen, ist die komplette Gesamtsumme zu überweisen. Auch hier wird eine Zahlungsfrist von 7 Tagen in der Rechnung festgelegt. Diese 7 Tage dienen in diesem Fall als Bedenkzeit und eine kostenlose Stornierung ist möglich. Ist der Gesamtbetrag bis zur gesetzten Frist nicht eingegangen, storniert Safritop die Buchung.
Bei Last Minute Buchungen (Anreise innerhalb von 8 Tagen), ist die Gesamtsumme bei Safritop vor Ort oder an der Rezeption (siehe Rechnung) ausschließlich in bar zu zahlen. Eine Bedenkzeit bzw. eine Stornierung ist hier nicht kostenlos möglich. Die dafür anfallenden Kosten können den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden.
Fixierte Buchungsbestätigung
Nach dem Erhalt der Anzahlung bekommt der/die Mieter/-in per E-Mail eine schriftliche Bestätigung über die Fixierung der Buchung. Diese Buchungsbestätigung ist bei Ankunft an der Rezeption vorzulegen und dient ebenfalls als Versicherungsnachweis für die eigene Reise-bzw. Reiserücktrittsversicherung.
Eine Vereinbarung zwischen dem/der Mieter/-in und Safritop kommt zustande, wenn:
a) der/die Mieter/-in bei der Buchung die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Safritopakzeptiert,
b)b)
der/die Mieter/-in per E-Mail eine Bestätigung über die Fixierung der Buchung von Safritop erhalten hat.
Safritop macht darauf aufmerksam, dass die von dem/der Mieter/-in gemachten Buchungen gesetzlich bindend sind. Ein Widerrufsrecht (die sogenannte Abkühlzeit) von 14 Tagen findet keine Anwendung auf Dienstleistungen in Bezug auf Reisevereinbarungen, wie diese von Safritop erbracht werden; dies unter Ausschluss der oben angeführten Bedenkzeit.
Restbetrag
Der Restbetrag der Reisesumme muss spätestens 4 Wochen vor dem Anreisedatum beglichen worden sein. Die genaue Zahlungsfrist ist der Rechnung zu entnehmen. Der/die Mieter/-in erhält zu gegebener Zeit eine Erinnerung per E-Mail. Sofern der/die Mieter/-in eine Buchung mit einer Anreise innerhalb von 4 Wochen bucht, muss er/sie den Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen entrichten. Zahlungsfrist kann der Rechnung entnommen werden. Bei Last Minute Buchungen (Anreise innerhalbvon 8 Tagen), ist die Gesamtsumme bei Safritop vor Ort oder an der Rezeption (siehe Rechnung) ausschließlich in bar zu zahlen.
Grundsätzlich erhält der/die Mieter/-in nach jedem geleisteten Zahlungseingang von Safritop per E-Mail eine entspr. Bestätigung.Diese Bestätigungen sind bei Ankunft an der Rezeption vorzulegen und dienen ebenfalls als Versicherungsnachweis für die eigene Reise-bzw. Reiserücktrittsversicherung.
Reiseinformationen
Nach dem Erhalt des Restbetrages bekommt der/die Mieter/-in per E-Mail die Adresse des Campingplatzes, sowie allgemeine Informationen u. a. über die Check In-und Check Out-Zeiten.

1.2. Hauptbucher/-in
Der/die Hauptbucher/-in der Reise muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 21 Jahre alt sein.Er/sie haftet gesamtschuldnerisch für alle angemeldeten Mitreisenden. Der gesamte Schriftverkehr verläuft über die (E-Mail-)Adresse des/der Hauptbuchers/-in.
1.3. Höchstzahl der erlaubten Personen
Die Unterkunft ist für eine Familie eingerichtet, die mit einem Pkw anreist. Die Höchstzahl der Personen an einer Campingstelle und in einem Mietzelt beträgt 5 Personen. Eine Nutzung durch 2 Familien oder mit mehr als der bei der Buchung angeführten Höchstzahl an zulässigen Personen (einschließlich Kinder und Babys) ist nur gestattet, sofern dies bei Buchung mit Safritop besprochenund schriftlich genehmigt wurde. Der Unterkunftsverwalter ist bei einer unzulässigen Nutzerzahlberechtigt, den Zugang zu der Unterkunft zu verwehren. In einem solchen Fall hat der/die Mieter/-inkeinen Anspruch auf Schadenersatz und/oder die Rückerstattung der Reisesumme.

1.4. Besucher
Ohne das im Voraus eingeholte Einverständnis von Safritop ist es nicht gestattet, Besucher zu empfangen oder übernachten zu lassen.

1.5. Mietzeitraum
Der Mindestmietzeitraum 3 Nächte. Der Mietzeitraum, der von 15:00 Uhr am Ankunftstag bis um
11:30 Uhr am Abreisetag dauert, wird bei der Buchung vereinbart.

2.0. Die Reisesumme
Die auf der Website von Safritop veröffentlichten Preise gelten je Zelt und Aufenthalt, und bei diesen Preisen wird von höchstens 5 Personen je Platz und Zelt ausgegangen, es sei denn, dass etwas anderes angegeben wird. In der Reisesumme sind Stellplatz, Zelt(-miete), Gas, Strom, Wasser, MwSt.
sowie WLan enthalten. Die Reisesumme beruht auf den Preisen, Abgaben und Steuern, wie sie beiSafritop zum Zeitpunkt der Einrichtung der Website bekannt waren. Wichtige zwischenzeitliche Änderungen werden schnellstmöglich verarbeitet. Safritop behält sich das Recht zur Änderung der Reisesumme vor, sofern Anpassungen einen Grund dafür darstellen.

2.1. Nebenkosten
Die Nebenkosten sind:
Endreinigungskosten (verpflichtet) € 65,–; gilt für alle Safari-und Lodge-Zelte. Dieser Betrag, der gesondert auf der Rechnung aufgeführt wird, versteht sich pro Zelt.
Buchungskosten:
Safritop berechnet keine Buchungskosten.

3.1. Rechnung
Auf der Rechnung stehen zunächst Name und Anschrift des/der Mieters/-in, der von ihm/ihr gebuchte Campingplatz, Urlaubszeiten, Zeltart und Name sowie die nachstehenden Kosten:Reisesumme, die verpflichteten Nebenkosten (Endreinigungskosten) und ggf. die für Optionen anfallenden Kosten. Die Reisesumme, die Nebenkosten sowie die für Optionen anfallenden Kosten stellen die gesamte Reisesumme dar.

3.2. Bezahlung

Die Zahlungen haben unter Beachtung der vereinbarten Zahlungsfristen in Euro und per Überweisung zu erfolgen, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart wurde. Die Safritop nach billigem Ermessen entstandenen außergerichtlichen Kosten gehen nach einer Inverzugsetzung zulasten des/der Mieters/-in. Sollte der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig entrichtet worden sein, werden nach einer schriftlichen Aufforderung die gesetzlich festgesetzten Zinsen für den noch offenstehenden Betragberechnet. Bei Erhalt der Bestätigungsrechnung muss der/die Mieter/-in 50 % der gesamten Reisesumme entrichten. Der Restbetrag der Reisesumme muss spätestens 4 Wochen vor dem Anreisedatum beglichen worden sein. Bei einer Anreise innerhalb von 4 Wochen muss der/die Mieter/-in den Gesamtbetrag sofort entrichten. Bei Last Minute Buchungen (Anreise innerhalb von 8 Tagen), ist die Gesamtsumme bei Safritop vor Ort oder an der Rezeption (siehe Rechnung) ausschließlich in bar zu zahlen.
Nach Erhalt des vollständigen Rechnungsbetrages werden dem/die Mieter/-in die Reiseunterlagen schnellstmöglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor der Ankunft, per E-Mail zugesendet. Last-Minute Buchungen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

3.3. Innerhalb der Zahlungsfrist nicht erfolgte Zahlung

Safritop macht den/die Mieter/-in darauf aufmerksam, dass Safritop sich bei einer Nichtbeachtung der vereinbarten Zahlungsfristen das Recht vorbehält, die jeweilige Buchung zu stornieren undden/die Mieter/-in für die entstandenen Kosten haftbar zu machen. In einem solchen Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Artikel 4.1. und werden die bereits entrichteten Beträge mit den Stornierungskosten verrechnet. Es ist nicht möglich, Zahlungsfristen durch ggf. andere bei Safritop ausstehende Zahlungen zu kompensieren. Safritop behält sich das Recht vor, Safritop macht den/die Mieter/-in darauf aufmerksam, dass Safritop sich bei einer Nichtbeachtung der vereinbarten Zahlungsfristen das Recht vorbehält, die jeweilige Buchung zustornieren und den/die Mieter/-in für die entstandenen Kosten haftbar zu machen. In einem solchen Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Artikel 4.1. und werden die bereits entrichteten
Beträge mit den Stornierungskosten verrechnet. Es ist nicht möglich, Zahlungsfristen durch ggf. andere bei Safritop ausstehende Zahlungen zu kompensieren. Safritop behält sich das Recht vor,einen Gerichtsvollzieher mit der Einziehung von Beträgen zu beauftragen. Der/die Hauptbucher/-in wird dann für sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie die jeweiligen Zinsen regresspflichtig gemacht.

4.1. Stornierung

Es kann passieren, dass der/die Mieter/-in den Urlaub aufgrund unvorhergesehener Umständestornieren muss. In diesem Fall muss der/die Mieter/-in Safritop diesbezüglich schriftlich oder telefonisch in Kenntnis setzen. Bei einer Stornierung oder Änderung fallen häufig allerdings Kosten an. Sollte der/die Mieter/-in keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, wird die Buchung gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen storniert. In einem solchen Fall muss der/die Mieter/-in die nachstehenden Beträge begleichen:

a) Bei einer Stornierung nach dem 30. Tag (einschließlich) bis zum 14. Tag vor dem Ankunftstag: 50 % der Reisesumme

b) Bei einer Stornierung innerhalb der 14 Tage vor Anreise: 75 % der Reisesumme

c) Bei einer Stornierung am Anreisetag oder später: 100 % der Reisesumme


4.2. Änderung der Buchung seitens des/der Mieters/-in
Bis 30 Tage vor der Abreise kann der/die Mieter/-in wesentliche Änderungen an der Buchung vornehmen, sofern diese möglich sind selbstverständlich. Für Änderungen berechnet Safritop keine Kosten. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Stornierungsbedingungen bei einer Änderungder Unterkunft Anwendung finden. Sollte der/die Mieter/-in eine Änderung vornehmen wollen, muss der/die Hauptbucher/-in dies Safritop mitteilen.

4.2.1. Teilstornierungen

Sollte der/die Mieter/-in sich doch für einen kürzeren Urlaub als zunächst gebucht entscheiden, geht es um eine Teilstornierung. Safritop behält sich das Recht vor, Unterkünfte auf effziente Weise zu vertreiben, sodass es vorkommen kann, dass es nicht möglich ist, einige Nächte einer Buchung zu stornieren. Sollte Safritop eine Teilstornierung akzeptieren, gelten für die stornierten Nächte oder die Extras die unter 4.1. erläuterten Stornierungskosten.

4.3. Änderung des/der Hauptbuchers/-in
Sollte der/die Hauptbucher/-in oder eine/-r der Mitreisenden verhindert sein, kann der freigewordene Platz von einer anderen Person übernommen werden. In diesem Fall wird die Buchungübernommen. Die dann geltenden Bedingungen stehen in Artkel 4.4. Übernahme einer Buchung. Es ist dem/der Hauptbucher/-in nicht gestattet, diese Buchung zu veräußern oder einer Drittperson abzutreten.

4.4. Übernahme einer Buchung
Sofern die Buchung vollständig von einer anderen Familie übernommen wird, kann Safritop die Buchung abändern, wenn die jeweilige Unterkunft eine solche Änderung zulässt. Bei der Übernahme einer Buchung berechnet Safritop keine Änderungsgebühren muss aber über diese Übernahme informiert werden.

4.5. Verlängerung der Aufenthaltsdauer
Möchte der/die Mieter/-in den gebuchten Zeitraum während des Aufenthalts auf dem Campingplatz verlängern, kann dies nur nach Rücksprache mit Safritop erfolgen. Die anfallenden Kosten für diesen zusätzlichen Zeitraum werden dem/der Mieter/-in mitgeteilt und sind vor Ort an Safritop oder an der Rezeption in bar zu entrichten.

4.5.1.
Bei einer späteren Ankunft oder einer früheren Abreise als reserviert, erfolgt keine Rückerstattung.

4.6. Änderung / Stornierung der Buchung seitens Safritop
Sollte Safritop die gebuchte Unterkunft nicht anbieten können, wird der/die Mieter/-in unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Dem/der Mieter/-in wird ohne eine Erhöhung der Reisesumme außerdem eine passende Alternative angeboten. Sollte der/die Mieter/-in dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen, erstattet Safritop innerhalb von 2 Wochen nach dem Stornierungsdatum die gesamte Reisesumme (100 %).

4.6.1.
Safritop ist nicht gehalten, dem/der Mieter/-in die Reisesumme im Fall unvorhergesehener Umständeund/oder höherer Gewalt zurückzuerstatten. Unter höherer Gewalt wird u. a. (aber nicht ausschließlich) Folgendes verstanden:
Plagen durch Ungeziefer (z. B. Mäuse), die Ausrufung des Notzustands in dem Gebiet, in dem sich derCampingplatz befindet, der Ausbruch ansteckender Krankheiten, die für Mensch und/oder Tier gefährlich sein können (z. B. BSE, Schweinepest und Maul-und Klauenseuche) sowie drohende Überschwemmungsgefahr. Unter unvorhergesehenen Umständen wird u. a. verstanden, dass der Campingplatz und/oder die Unterkunft in einem Zustand ist, dass sie nicht mehr für die Vermietunggeeignet ist (z. B. durch Hochwasser oder Waldbrand). Safritop übernimmt keine Haftung für Dienstleistungen, die der/die Mieter/-in ggf. selbst reserviert hat (z. B. Flugtickets, Autovermietung, Bootsverleih, Busreisen usw.).

5.1. Öffnungszeiten, Aktivitäten, Einrichtungen und Kosten
In den Beschreibungen auf der Website von Safritop stehen Informationen über die angebotenen Einrichtungen einschließlich einer Angabe über die Safritop ggf. bekannten Kosten dafür. Sollten keine Kosten angeführt werden, heißt das nicht, dass dieses Leistungsangebot kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Safritop haftet nicht für unerwarteterweise vor Ort berechnete oder geänderte Kosten für die Nutzung der Einrichtungen oder Dienste. Safritop kann keine Garantieübernehmen, dass die Einrichtungen immer geöffnet sind. Ganz besonders außerhalb der Hochsaison(Mai, Juni und ab Ende August) ist es möglich, dass bestimmte Aktivitäten und Einrichtungen geschlossen sind oder nicht angeboten werden. Bei Fragen wird eine Kontaktaufnahme mit Safritop empfohlen.

6. Reiseinformationen

6.1. Reiseunterlagen
Der/die Mieter/-in muss selbst für alle benötigten Reiseunterlagen sorgen. Safritop übernimmt in dem Fall, dass die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in Ordnung sind, keine Verantwortung.

7.1. Verhaltensregeln
Der/die Mieter/-in der von Safritop angebotenen Unterkunft muss die Verhaltensregeln beachten, die laut dem Campingleiter von den auf dem Gelände anwesenden Gästen zu beachten sind. Mieter/innen einer Safritop-Unterkunft, die Störungen oder Belästigungen verursachen, können ggf. nacheiner Verwarnung des Standorteigentümers und/oder Safritop aus der Unterkunft entfernt und vom weiteren Aufenthalt in der Unterkunft bzw. am Standort ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung von Geldbeträgen entsteht.

7.2. Mietzelt
Mieter/-innen müssen mit Respekt und Sorgfalt sowohl mit dem Zelt als auch dem Inventar, das Safritop ihnen vermietet, umgehen. Bei durch die Mieter/-innen verursachten schwerwiegenden Schäden am Zelt und/oder Inventar ist Safritop berechtigt, den/die Mieter/-in über seine Haftpflicht und/oder Reiseversicherung regresspflichtig zu machen. Sollte keine dieser Versicherungen bestehen, haftet der/die Mieter/in persönlich für den Schaden.

7.3. Haustiere
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache in unsere Zelte mitgebracht werden.

7.4. Belästigungen
Benutzer einer von Safritop angebotenen Unterkunft, die Störungen oder Belästigungen verursachen, können ggf. nach einer Verwarnung des Campingplatzeigentümers und/oder Safritop aus der Unterkunft entfernt und vom weiteren Aufenthalt in der Unterkunft ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung von Geldbeträgen entsteht.

7.5 Andere Länder, andere Sitten
Ein Urlaub im Ausland bedeutet, andere Menschen, eine andere Kultur, andere Essgewohnheiten usw. kennenzulernen. Das ist einerseits eine der reizvollsten Aspekte eines Urlaubs, andererseits aberauch ein Punkt, den man bei den Urlaubserwartungen berücksichtigen sollte. Ein Urlaub auf einem Campingplatz bedeutet, dass man die Einrichtungen gemeinsam mit anderen Gästen benutzt. Das ist in einem Haus anders, in dem man selbstverständlich eine größere Privatsphäre hat. Auf einemCampingplatz ist man nicht allein; das bedeutet ebenfalls, dass man sich selbst an die Sitten und Gebräuche auf dem jeweiligen Campingplatz anpassen muss und sorgsam mit den Einrichtungen auf dem Campingplatz und den anderen Gästen umzugehen hat.

8. Beschwerden
Es wird zwischen Beschwerden vor dem Urlaub und Beschwerden aufgrund des Aufenthalts unterschieden.

8.1. Beschwerden vor dem Urlaub

Das bezieht sich auf Beschwerden über den Buchungsprozess, die Website, die Bereitstellung vonInformationen oder den Service von Safritop.

8.2. Beschwerden während des Aufenthalts

Sämtliche Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt zusammengestellt, um einmöglichst realistisches Bild der Unterkunft und des Reiseziels zu bieten. Sollten die angebotenen Leistungen trotzdem nach billigem Ermessen nicht den Erwartungen entsprechen, hat der/die
Mieter/-in wie folgt vorzugehen: Sollte der/die Mieter/-in über die Unterkunft eine Beschwerde haben, muss er/sie sie zunächst Safritop oder der Rezeption vorlegen, sodass es ihnen möglich wird, die Beanstandung umgehend zu bearbeiten. Safritop bemüht sich darum, innerhalb von 48 Stunden eine Lösung für die Beschwerde zu finden. Der/die Mieter/in sollte jedoch vor Abgabe einer Beschwerde bedenken, dass es sich bei der Unterkunft um ein Zelt auf einem Campingplatz handelt und nicht um ein Hotelzimmer bzw. Ferienhaus.

8.2.1.
Sollte sich im Anschluss herausstellen, dass der/die Mieter/-in vor Ort weder eine Mitteilung über das Problem oder den Mangel vorgenommen hat noch einen von Safritop oder vom Campingplatzmitarbeiter unterzeichneten Beschwerdebericht ausgefüllt hat, verliert er/sie den Anspruch auf eine mögliche Rückerstattung.

8.2.2.
Sollte es unterbleiben, dass Safritop während des Aufenthalts schriflich oder per email über eine Beschwerde in Kenntnis gesetzt wird, entfällt der Schadenersatzanspruch.

8.2.3.
Der Anspruch auf eine mögliche Rückerstattung der Reisesumme erlischt bei einer vorzeitigen Heimreise, sollte diesbezüglich keine nachweisbare Rücksprache mit Safritop gehalten worden sein.

8.2.4.
Eine Beschwerde muss Safritop spätestens einen Monat nach Beendigung des Mietzeitraums schriftlich und begründet einschließlich Fotos und/oder anderen Beweismaterials vorgelegt werden. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Beschwerden werden nicht mehr bearbeitet.

8.2.5.
Beschwerden, die sich auf andere kulturelle Eigenheiten, nachbarschaftliche Angelegenheiten, Campingplatzbestimmungen oder Aspekte beziehen, auf die Safritop keinen Einfluss ausüben kann(siehe auch Höhere Gewalt), werden nicht bearbeitet. Sofern der/die Mieter/-in die Unterkunft auf eigene Initiative und/oder ohne Rücksprache mit Safritop verlässt, erlischt der Anspruch auf einen möglichen Schadenersatz.

8.2.6.
Safritop kann für Transport-und/oder Aufenthaltskosten auf dem Weg zu der Unterkunft und vondort zurück nicht regresspflichtig gemacht werden.

8.2.7.
Sollte Safritop sich auf irgendeine Weise ein Versäumnis bei ihren Dienstleistungen zuschulden kommen lassen, beschränkt sich ihre Haftung auf die von ihr erhaltene Reisesumme. Im Falle höherer Gewalt, zum Beispiel durch Ungeziefer (Mäuse), Waldbrand oder Viehkrankheiten, die für Mensch und Tier gefährlich sein können (siehe auch Punkt 4.6.1.), durch die der/die Mieter/-in gezwungen ist, das Zelt oder den Standplatz zu verlassen, ist Safritop nicht zur Rückzahlung der Reisesumme verpflichtet.

8.3. Verfahren
Der/die Mieter/-in muss eine Beschwerde schriftlich einreichen. Der/die Mieter/-in schickt in diesem Fall eine E-Mail an safritop-glamping@online.de. Wenn Safritop die Beschwerde erhalten hat,
bekommt der/die Mieter/-in innerhalb von 10 Werktagen eine Empfangsbestätigung. Dieser Bestätigung kann der/die Mieter/-in entnehmen, wie das weitere Verfahren bezüglich der Beschwerde verläuft.

9. Haftung und Verantwortung

9.1. Haftung und Verantwortung von Safritop• Für mögliche Verletzungen oder Schäden, die durch das Zelt und/oder das Inventar entstehen oder dadurch verursacht werden, übernimmt Safritop keine Haftung.
• Safritop übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstahl, Entwendung oder Schäden an den Eigentümern des Mieters.
• Safritop übernimmt keine Haftung für Situationen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
• Unter höherer Gewalt werden abnormale und unvorhergesehene Umstände verstanden, die außerhalb der Einflussnahme der Person liegen, die sich darauf beruft, und deren Folgen trotz aller Vorsorgemaßnahmen nicht zu vermeiden waren. Dazu zählen Feuer, Erdrutsche und/oder Ungeziefer wie Mäuse und Ratten.
• Safritop übernimmt keine Haftung, sollte ein Anspruch auf Vergütung im Rahmen einer vom Mieter abgeschlossenen Reise-und/oder Reiserücktrittsversicherung entstehen.
• Safritop übernimmt keine Haftung für Fälle im Rahmen der Teilnahme an organisierten Aktivitäten, seien diese vor Ort oder an einer anderen Stelle.
• Safritop übernimmt keine Hatuung für Vorfälle, die auf nicht zu beeinflussende Belästigungen durch Umgebungsfaktoren zurückzuführen sind wie u. a. Lärm-, Geruchs-oder Wasserbelästigungen oder Insekten-/Ungezieferplagen.
• Safritop übernimmt keine Haftung für mögliche Beeinträchtigungen, die auf Arbeiten der Kommune, des Bezirks o. Ä. zurückzuführen sind.
• Safritop übernimmt keine Haftng für mögliche Unterbrechungen bei der Lieferung und/oder Funktionsweise von Gas, Strom und Wasser sowie der sanitären Einrichtungen während des Aufenthalts.
• Safritop übernimmt keine Haftung für mögliche Beeinträchtigungen, die auf Regen, Brand, Kälte und/oder Hitze zurückzuführen sind.
• Sämtliche Auskünfte über Aktivitäten in den Bereichen Fremdenverkehr und Sport wurden von Dritten bereitgestellt und unterliegen nicht dem Zuständigkeitsbereich von Safritop.
• Sollte die Reise nicht gemäß den nach billigem Ermessen gehegten Erwartungen entsprechen, verpflichtet sich Safritop, mögliche Schäden zu vergüten, es sei denn, dass weder sie noch die Personen, die sie für die Durchführung der Vereinbarung einsetzt, für den Mangel haftbar sind, weil:
a) das Versäumnis bei der Durchführung der Vereinbarung auf den Mieter selbst zurückzuführen ist, oder b) das Versäumnis bei der Durchführung der Vereinbarung nicht vorhersehbar war oder nicht zubeseitigen war und auf einen Dritten zurückzuführen ist, der nicht an der Bereitstellung der zu der Reise gehörenden Dienstleistungen beteiligt war, oder c) das Versäumnis bei der Durchführung der Vereinbarung auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das der Reiseveranstalter oder die Person, deren Hilfe er bei der Durchführung der Vereinbarung eingesetzt hat, unter Beachtung der größtmöglichen Sorgfalt nicht vorhersehen oder verhindern konnte, oder d) das Versäumnis bei der Durchführung der Vereinbarung auf höhere Gewalt gemäß Absatz 4.6.1. dieses Artikels zurückzuführen ist.
• Sollte Safritop dem/der Mieter/-in gegenüber für Beeinträchtigungen des Reiseerlebnisses haftbar sein,
beträgt die Vergütung höchstens den einfachen Wert der Mietsumme, allerdings ausschließlich Optionen und möglicher Nachlässe


9.2.Haftung und Verantwortung des Mieters
• Der/die Mieter/-in haftet für alle Folgen durch an den am Standort befindlichen Eigentümern entstandene Schäden, sofern sie auf unsorgfältige und/oder unzweckmäßige Nutzung zurückzuführen sind.
• Die Teilnahme an organisierten Aktivitäten geschieht immer auf eigene Gefahr.
• Der/die Mieter/-in einer Safritop-Unterkunft muss die vor Ort geltenden Verhaltensregeln, die auch auf gesetzliche Vorschriften zurückzuführen sein können, beachten.
• Die Nutzung von Einrichtungen vor Ort, z. B. von Schwimmbädern, sanitären Einrichtungen inkl. (Warm-) Wasser und Spielgeräten sowie aller anderen, nicht namentlich bezeichneter Einrichtungen geschieht vollständig auf eigene Gefahr des/des Mieters/-in.
• Der/die Mieter/-in ist für alle laut dem Buchungsvertrag mitreisenden Personen verantwortlich.

9.3. Recht

Auf die Vereinbarungen, die auf der Grundlage dieser Verkaufsbedingungen geschlossen, geändert oder ergänzt werden, findet deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dass zwingende Regeln die Anwendung eines anderen Rechts vorschreiben.

10. Sonstiges
• Die von Safritop im Internet, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden können.

• Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Personal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft.

• In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separate Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verantwortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind.

• Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt.

• Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können.

• Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen.

• Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände.

• Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon-und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden.

• Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen.

• Beschwerden über die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, den Umfang und die Qualität der Aussicht, den Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder den Schatten, den Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.

• Beschwerden über die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.

• Beschwerden über den Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung auf dem Campingplatz angeboten werden, stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.

11. Datenschutz
Safaritop misst dem Datenschutz bezüglich ihrer Gäste großen Wert bei und beschränkt daher die Speicherung von Daten auf ein Mindestmaß. Selbstverständlich werden Daten niemals für einen anderen Zweck als den, für den sie bereitgestellt wurden, verwendet. Das bedeutet, dass:

  • während eines Besuchs der Website www.safritop-glamping.de oder www.safritop.com niemals persönliche Angaben verlangt oder gespeichert werden.

  • Besucherzahlen auf jeder Seite erfasst werden, weil Safritop darum bemüht ist, die Website www.safritop-glamping.de oder www.safritop.com weiter zu verbessern, aber dass diese Angaben niemals mit individuellen Daten von Besuchern verknüpft werden.

  • auf einem Formular der Website www.safritop-glamping.de oder www.safritop.com ausgefüllte (persönliche) Angaben ausschließlich für den jeweiligen Verwendungszweck benutzt werden. Diese Angaben werden Dritten nicht zur Verfügung gestellt.

  • wenn Besucher aus irgendeinem Grund eine E-Mail an safritop-glamping@online.de oder info@safritop.com schicken, diese E-Mail-Adresse niemals für einen anderen Verwendungszweck benutzt wird als den, für den ein ausdrückliches Einverständnis erteilt wurde. Safritop bemüht sich darum, möglichst alle E-Mails zeitnah zu beantworten.

  • Google als externer Lieferant von Anzeigen auf der Website www.safritop-glamping.de oder www.safritop.com Cookies zur Darstellung von Anzeigen auf www.safritop-glamping.de oder www.safritop.com benutzt. Anhand der DART-Cookies ist Google in der Lage, Nutzern Anzeigen auf der Grundlage ihrer Besuche von Websites im Internet anzuzeigen. Benutzer können die Verwendung von DART-Cookies deaktivieren, indem sie Datenschutzbestimmungen vom Anzeigen-und Inhaltsnetzwerk von Google abrufen und die Einstellungen entsprechend anpassen.

12. Gültigkeit
Diese Geschäftsbedingungen gelten seit dem 1. Mai 2023.

13. Zum Schluss
In Zusammenarbeit mit den Campingplatz „Am Mühlenteich“ setzt sich Safritop dafür ein, dass Gäste einen schönen Urlaub verleben. Safritop macht allerdings darauf aufmerksam, dass auch beim Camping in einem der Safritop-Mietzelte für gehobene Ansprüche noch immer von Camping die Rede ist, und Benutzer den Campingplatz, das Gelände und die Einrichtungen gemeinsam mit anderen Campern nutzen. Des Weiteren möchte Safritop auf die nachstehenden Punkte aufmerksam machen:

  • Camping für gehobene Ansprüche bedeutet nicht, dass nicht doch Kleintiere in ein Zelt gelangen. Sollten Essenswaren herumliegen, lockt das höchstwahrscheinlich Kleintiere wie Feldmäuse an.

  • Safritop versucht, die eigenen Mietzelte an mehreren Stellen auf dem Campingplatz aufzustellen. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass man Nachbarn hat. Gegenseitige Rücksichtnahme ist deshalb von großer Wichtigkeit.

  • Oberbetten sind keine Spielsachen für den Außenbereich. Weitere Bewohner möchten schließlich ebenfalls saubere Oberbetten benutzen.

  • Auf dem Campingplatz gilt eine Mittagsruhe, sodass bestimmte Einrichtungen dann nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

  • Vor dem Grillen sollte Rücksprache mit dem Campingplatzeigentümer gehalten werden. Auch hier ist Rücksicht auf Nachbarn geboten.

  • Bei einer Abreise am frühen Morgen sollten die Nachbarn dadurch nicht belästigt werden. Schließlich möchten sie ihren Urlaub unbeschwert genießen.

  • In allen Safritop-Zelten ist das Rauchen nicht gestattet
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